Kundgebungen, Demonstrationen und Protestmärsche sind in Mumbai bis zum 8. März verboten
Die Polizei von Mumbai hat am Donnerstag die Versammlung von mehr als fünf Personen zur Teilnahme an Kundgebungen, Demonstrationen und Protestmärschen bis zum 8. März verboten. Die Untersagungsverfügungen nach § 144 StPO des…