Börsenmakler melden Cyberangriffe innerhalb von 6 Stunden nach Entdeckung: Sebi

Börsenmakler melden Cyberangriffe innerhalb von 6 Stunden nach Entdeckung: Sebi





Sebi forderte am Donnerstag die Teilnehmer von Börsenmaklern und Verwahrstellen auf, alle Cyberangriffe, Bedrohungen und Verstöße, denen sie ausgesetzt waren, innerhalb von sechs Stunden nach Entdeckung solcher Vorfälle zu melden.

Sie müssen solche Vorfälle fristgerecht den Börsen, Verwahrstellen und der Aufsicht melden.

Der Vorfall wird auch dem Indian Computer Emergency Response Team (CERT-In) gemäß den von CERT-In von Zeit zu Zeit herausgegebenen Richtlinien gemäß einem Rundschreiben gemeldet.

Darüber hinaus werden die Börsenmakler und Verwahrungsteilnehmer, deren Systeme vom National Critical Information Infrastructure Protection Center (NCIIPC) als „geschütztes System“ identifiziert wurden, solche Vorfälle auch dem NCIIPC melden.

„Alle Cyber-Angriffe, Bedrohungen, Cyber-Vorfälle und Verstöße, denen Teilnehmer von Börsenmaklern/Verwahrstellen ausgesetzt sind, müssen den Börsen/Verwahrstellen und Sebi innerhalb von sechs Stunden, nachdem sie solche Vorfälle bemerkt/entdeckt oder zur Kenntnis gebracht wurden, gemeldet werden“, sagte Sebi in das Rundschreiben.

Die vierteljährlichen Berichte mit Informationen zu Cyberangriffen, Bedrohungen, Cybervorfällen und Verstößen, die von den Börsenmaklern und Verwahrstellenteilnehmern erlebt wurden, und Maßnahmen zur Minderung der Schwachstellen, einschließlich Informationen zu Bugs, Schwachstellen und Bedrohungen, die für andere nützlich sein können, müssen eingereicht werden an die Börsen und Lagerstellen innerhalb von 15 Tagen nach Ende eines jeden Quartals.

Diese Informationen werden über eine spezielle E-Mail-ID an Sebi weitergegeben.

Anfang dieses Monats hat die Aufsichtsbehörde den Rahmen für Cybersicherheit und Cyberresilienz für Börsenmakler und Verwahrstellenteilnehmer vorgeschrieben.

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