SC willigt ein, den Klagegrund der Frau anzuhören, der Diskriminierung nach dem Schariat-Gesetz geltend macht

SC willigt ein, den Klagegrund der Frau anzuhören, der Diskriminierung nach dem Schariat-Gesetz geltend macht





Der Oberste Gerichtshof stimmte am Freitag zu, einen von einer muslimischen Frau eingereichten Klagegrund anzuhören, die behauptete, die Bestimmung des Schariat-Gesetzes, wonach einer Frau im Vergleich zu einem Mann nicht der gleiche Anteil gewährt werde, sei „diskriminierend“ und verstoße gegen die in der Verfassung garantierten Rechte .

Ein Richterkollegium Krishna Murari und Sanjay Karol verhandelte über die Berufung gegen die Anordnung des Kerala High Court vom 6. Januar, die von Bushara Ali eingereicht wurde, die behauptete, es sei ihre Beschwerde, dass ihr als Tochter gemäß dem Shariat-Gesetz nur die Hälfte der Anteile zugeteilt wurden wie ihre männlichen Kollegen.

Die Bank benachrichtigte die 11 Geschwister des Petenten, darunter vier Schwestern.

Der von Anwalt Bijo Mathew Joy eingereichte Klagegrund besagt, dass Bushara Inhaberin eines Dekrets in einer Teilungsklage ist, wobei ihr gemäß dem vorläufigen Dekret vom 19. Januar 1995 7/152 Anteile des geplanten Grundstücks mit jeweils 1,44 Acres zugeteilt wurden.

Joy sagte, dass auch vom Apex Court ein Status quo angeordnet wurde.

In der von Bushara eingereichten Klageschrift heißt es: „Der Petent ist beleidigt über das endgültige Dekret des erstinstanzlichen Gerichts, in dem dem Petenten nur 4,82 Cent an Eigentum zugeteilt wurden, das als Grundstück D des Plans des Advocate Commissioner gekennzeichnet ist.“

Bushara sagte, ihr Vater sei ohne Testament gestorben und habe seine Frau, sieben Söhne und fünf Töchter zurückgelassen.

Sie sagte in ihrem Plädoyer: „Es ist die Beschwerde der Petentin, dass muslimische Frauen trotz Verfassungsgarantie diskriminiert werden. Obwohl die Vorverfügung vom 19. Januar 1995 nicht angefochten wurde und rechtskräftig geworden ist, bittet die Petentin vorzubringen, dass die Teilung des Eigentums gemäß dem Schariat-Gesetz diskriminierend ist und dasselbe aufgehoben werden muss, Abschnitt 2 des Gesetzes über die Anwendung des muslimischen Personenrechts (Schariat), 1937, in dem Umfang, dass einer Frau nicht der gleiche Anteil zugeteilt wird, verglichen an einen Mann verstößt gegen Artikel 15 der Verfassung und ist daher gemäß Artikel 13 der Verfassung ungültig.”

In der Petition heißt es, dass eine ähnliche Frage vor Gericht geprüft wird.

In Bezug auf das Urteil von 2017 im Fall Triple Talaq sagte sie, das Gesetz von 1937 sei eine vorkonstitutionelle Gesetzgebung, die direkt unter Artikel 13 Absatz 1 der Verfassung fallen würde.

Artikel 13 (1) besagt: „Alle Gesetze, die im Hoheitsgebiet Indiens unmittelbar vor dem Inkrafttreten dieser Verfassung in Kraft waren, sind, soweit sie mit den Bestimmungen dieses Teils unvereinbar sind, im Umfang eines solchen Widerspruchs ungültig.“ .

Bushara sagte, sie habe die Einwände gegen den Bericht und den Plan des Anwaltskommissars aus dem Jahr 2022 vor dem Prozessgericht erhoben, aber er wurde abgewiesen und der Plan des Anwaltskommissars wurde akzeptiert, und auf dieser Grundlage wurde dem Petenten das Eigentum mit einem Umfang von 4,82 Cent zugeteilt.

„Das High Court in First Appeal hat die Berufung irrtümlicherweise zurückgewiesen, ohne die Akten eingesehen zu haben und ohne meine oben genannten Einwände gegen den Kommissionsbericht zu berücksichtigen“, sagte sie.

Bushara ersuchte das Oberste Gericht um eine einstweilige Anordnung, die ihre Geschwister daran hinderte, 80,44 Cent des geplanten Eigentums zu veräußern, wie aus dem Bericht des Advocate Commissioner vom 25. Juli 2022 hervorgeht.

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