Forex Einkommenssteuererklärung

Oft wünscht man sich einen Button beim Broker: “Daten für FX-Einkommenssteuererklärung 2016 / 2017 / 2018 herunterladen” oder einen “DATEV-Export mit Devisenhandel-relevanten Informationen”.

Dieser Knopf ist leider (weitestgehend) nicht vorhanden.

Doch wie erstellt man am besten seine Forex-Einkommensteuererklärung 2016 / 2017 / 2018 etc.?

Die Darlegung der steuerrelevanten Informationen beim Forex-Trading ist nicht besonders kompliziert und definitiv keine Raketenwissenschaft.

Es müssen lediglich die Gewinne aus dem Devisenhandel ersichtlich sein.

Diese Gewinne werden in der Einkommenssteuererklärung im Formularfeld “Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften” eingetragen.

Als Nachweis der Einkünfte ist eine Tradinghistory ausreichend und wird von den Finanzämtern meistens akzeptiert.

Die Tradinghistory sollte so gestaltet sein, dass sie für einen Dritten (z.B. den Beamten des Finanzamts) unmissverständlich ist. Die Originalversion der Tradinghistory kann hierbei hilfreich sein.

Etwaige Zinsen werden als Kapitalertrag eingetragen und damit auch kapitalertragsteuerpflichtig.

Als besonders kompatibel zu einer einfachen Dokumentenbereitstellung für den Steuerberater und das Finanzamt wird in Tradingforen der Broker Captrader diskutiert.